Bauwerksprüfung und Bauwerksüberwachung

Expertennummer: SE 190
Erfahrungsbereich: Beratung, Sonstige, Technik

In Kommunalen Zuständigkeiten gibt es neben zahlreichen Brücken auch eine große Anzahl von Verkehrszeichenbrücken,

Trog- und Tunnelbauwerken sowie Lärmschutz- und Stützbauwerken.

Zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Ingenieurbauwerke werden in regelmäßigen Abständen
Bauwerksprüfungen und Bauwerksüberwachungen – Begehung, Besichtigungen - nach der DIN
1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“
durchgeführt.

Bei den Bauwerksprüfungen werden die Bauwerke nach einem systematisierten Verfahren geprüft und vorgefundene Schäden nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet.

Nach anschließender Dokumentation erfolgt gegebenenfalls eine Instandsetzung mit vorheriger Ausschreibung, Vergabe an Fachunternehmen und anschließender Bauüberwachung. Nach Instandsetzung erfolgt die Prüfung eingehender Rechnungen und Anweisung.

Ein erfahrener Bauwerksprüfer bietet sein Können und Wissen bei Kapazitätsengpässen, als Unterstützung der Kommunalen Behörden an.

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